Informationen für Lernende und Gesetzliche Vertreter

Informationen für Lernende und Gesetzliche Vertreter

  • Lehrvertrag

    Das Lehrverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Lehrbetrieb muss mit einem Lehrvertrag abgeschlossen und durch unsere Mitarbeitenden geprüft und genehmigt werden.
    Ihr Lehrbetrieb hat die Möglichkeit den Lehrvertrag digital im Portal Berufsbildung zu erfassen. In diesem Fall werden Sie von uns per E-mail über den aktuellen Stand der Genehmigung informiert werden. Die Lehrvertragsgenehmigung sowie weiterführende Informationen zu Ihrem Lehrstart, erhalten Sie direkt von Ihrem Lehrbetrieb.

  • Bildungsberichte und Semestergespräche
    Im Bildungsbericht halten Sie den aktuellen Stand Ihrer Ausbildung und Ihres Lernerfolges fest. Mindestens einmal pro Semester wird der Bildungsbericht in Form eines strukturierten Gesprächs zwischen Ihnen und Ihrer Berufsbildnerin oder Ihres Berufsbildners besprochen. Der Bildungsbericht ist Pflicht. Die Besprechung dient zur Vereinbarung von Zielen, welche bis zum nächsten Semestergespräch oder der restlichen Ausbildungsdauer erreicht werden müssen. 

    Das berufsneutrale Formular finden Sie hier.
    Viele Verbände stellen berufsspezifische Formulare zur Verfügung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Berufsverband oder fragen Sie Ihre Berufsbildnerin oder Ihren Berufsbildner.
     
  • Lerndokumentation
    In der Lerndokumentation halten Sie berufsspezifische Abläufe Ihrer Arbeiten, Erfahrungen im Lehrbetrieb sowie erworbene Fähigkeiten fest. Sie sind verpflichtet eine Lerndokumentation zu führen.
    Ihre Berufsbildnerin oder Ihr Berufsbildner hat aufgrund der Lerndokumentation die Möglichkeit Ihren Bildungsverlauf zu überprüfen und Ihr Berufsinteresse und Engagement zu fördern.
    Die Lerndokumentation erhalten Sie direkt von Ihrem zuständigen Berufsverband.
     
  • Nachteilsausgleich NTA

    Lernende mit Behinderungen, Beeinträchtigungen und Störungen wie z.B. Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS oder Angststörungen können einen Nachteilsausgleich für die Berufliche Grundbildung an allen drei Lernorten (Berufsfachschule, Betrieb, überbetriebliche Kurse) und für das Qualifikationsverfahren beantragen. 

    Unter dem Begriff "Nachteilsausgleich" werden Massnahmen verstanden, welche zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Es darf keine Bevorzugung behinderter Kandidaten entstehen. Dies heisst, dass ein gesprochener Nachteilsausgleich die erbrachte Leistung in Bezug auf den erlernten Beruf nicht verfälschen darf. Ein Nachteilsausgleich wird immer anhand einer konkreten Diagnose gesprochen und wird in jedem Fall einzeln und individuell entschieden.

    Das Gesuch um Nachteilsausgleich wird mit offiziellem Gesuchsformular inklusive Gutachten und entsprechenden Unterschriften an die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung gestellt.

    Während der Beruflichen Grundbildung

    • Das Gesuch hat im ersten Ausbildungsjahr zu erfolgen

     

    Für das Qualifikationsverfahren

    Das Gesuch muss bis spätestens 31. Oktober vor dem Qualifikationsverfahren eingereicht werden.

    • Ein schriftliches Gesuch um Nachteilsausgleich ist zwingend – auch wenn bereits ein Entscheid für die Berufliche Grundbildung besteht.
    • Wird die Eingabefrist für die Gesuchstellung verpasst, kann eine Bearbeitung resp. Berücksichtigung nicht mehr garantiert werden (die Detailplanungen der Chef-Experten sind üblicherweise abgeschlossen). Ausnahme: Gesuche aufgrund von nicht bekannten Ereignissen wie z.B. Unfall. In diesen Fällen ist das Gesuch schnellstmöglich zu stellen.

    Weitere Informationen sowie das Gesuch um Nachteilsausgleich finden Sie hier  Merkblatt und Gesuch NTA

     

  • Rechte und Pflichten für die Lernenden
    Wegweiser durch die Berufslehre
    Die offizielle Broschüre zum Lehrvertrag dient Ihnen als praktische Orientierungshilfe während Ihrer Berufslehre. In einfachen Worten werden rechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der beruflichen Grundbildung erläutert. Der Wegweiser gibt so knapp wie möglich und so umfangreich wie nötig Antworten auf Fragen, die sich im Laufe einer Berufslehre stellen.

    Lexikon der Berufsbildung
    Das Lexikon ist das Referenzwerk für die Begriffswelt der Berufsbildung: Es enthält Stichwörter, die in kurzen und informativen Texten beschrieben werden. 

    Bildungsverordnungen
    In den Bildungsverordnungen sind alle gesetzlichen Grundlagen zum jeweiligen Beruf detailliert aufgeführt. Wir empfehlen Ihnen die Verordnungen Ihres Berufes herunterzuladen und durchzulesen. Die Bildungsverordnungen werden durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI erlassen.

    Merkblätter der Berufsbildung
    Zu ausgewählten Themen der Berufsbildung gibt es weiterführende Merkblätter. Sie sind auf die Praxis ausgerichtet, enthalten kompakte Informationen und zeigen weitere Handlungsmöglichkeiten auf. 
     
  • Auflösung des Lehrvertrages

    Eine Auflösung kann aus verschiedensten Gründen entstehen. Für Sie als Lernende Person und auch für Ihre Eltern ergeben sich daraus viele Fragen.

    Aus diesem Grund sind die betrieblichen Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater gerne bereit, an einem Auflösungsgespräch teilzunehmen – nicht als Vertreter einer der Parteien, sondern um zeitnah und wirkungsvoll den Prozess für alle Beteiligten fair und lösungsorientiert zu begleiten.

    Sie können Ihrem Lehrbetrieb mitteilen, dass Sie gerne durch die Lehraufsicht begleitet werden möchten. Kontakt Ausbildungsberater/in

    Bei falscher Berufswahl empfehlen wir den Kontakt zur Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung des Kantons Luzern

     
  • Kontakt Beratung und Unterstützung

    Die Mitarbeitenden der Betrieblichen Bildung stehen Ihnen gerne bei Fragen rund um die Berufsbildung zur Verfügung.

    Die für Ihren Beruf zuständige Beratungsperson und Sachbearbeitung finden Sie hier.

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