Die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen hat zum Ziel, den beruflichen Nachwuchs, das lebenslange Lernen sowie den chancengleichen Zugang zu den Bildungsinstitutionen zu fördern, sofern die finanzielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Person, ihrer Eltern oder anderer gesetzlich verpflichteter Personen nicht ausreicht.
Stipendien und Darlehen werden auf Gesuch hin ausgerichtet. Ausbildungsbeiträge stellen einen Beitrag an den finanziellen Bedarf der gesuchstellenden Person dar. Sie garantieren den bisherigen Lebensstandard nicht und gelten weder als Lohnersatz noch als Sozialleistung.
Gesuch um Ausbildungsbeiträge (PDF, 6 Seiten, 164 KB)
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Bei nicht elektronischem Ausfüllen "Druck zur manuellen Bearbeitung" auf Seite 6 verwenden.
Alle wichtigen Informationen zum Thema Ausbildungsbeiträge:
Broschüre Stipendien und Darlehen (PDF, 12 Seiten, 275 KB)
(Link wird in neuem Fenster geöffnet)Das Stipendienhandbuch erklärt das schweizerische Stipendienwesen und enthält Tipps und Chechlisten zum Vorgehen. Es kann im (Link wird in neuem Fenster geöffnet)BIZ ausgeliehen werden.
Rechtliche Grundlagen:
(Link wird in neuem Fenster geöffnet)Stipendiengesetz und (Link wird in neuem Fenster geöffnet)Stipendienverordnung
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