Gemäss Art. 34 des Berufsbildungsgesetzes BBG können Erwachsene den Abschluss einer beruflichen Grundbildung nachholen, ohne dafür eine formale Bildung zu durchlaufen. Die Details sind in der Verordnung über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufes geregelt.
Die Gesuchsstellerinnen und Gesuchssteller dokumentieren ihre berufliche Praxis und die bisherigen Bildungsleistungen. Wurden Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworben, setzt die Zulassung zur Prüfung eine mindestens fünfjährige Arbeitserfahrung voraus.
Zuständig für die Zulassung zu einem Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung ist das Berufsbildungsamt des Wohnkantons, im Kanton Luzern die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung.
Einen Überblick über die verschiedenen Wege, wie Erwachsene nachträglich zu einem Berufsabschluss kommen, gibt die folgende grafische Übersicht:
Abschlüsse für Erwachsene (PDF, 42 KB, 1 Seite)
Folgende Downloads geben Ihnen weitere Informationen zu den einzelnen Wegen:
Regelbildung (PDF, 35 KB, 2 Seiten)
Verkürzte Lehre (PDF, 34 KB, 2 Seiten)
Nachholbildung für Erwachsene nach Art. 32 BBV (PDF, 40 KB, 2 Seiten)
Validierung von Bildungsleistungen (PDF, 2 Seiten, 38 KB)
Berufsprüfung mit eidg. Fachausweis (PDF, 32 KB, 2 Seiten)
Die Bildungsverordnungen der jeweiligen Berufe finden Sie beim (Link wird in neuem Fenster geöffnet)Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT
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