Sprunglinks:


Kantonale Stellen

Kanton Luzern

Bildungs- und Kulturdepartement

Dienststelle Berufs- und Weiterbildung


Suche


Navigation



Vorgehen

  1. Prüfen Sie mit Hilfe der unten zur Verfügung gestellten Musterbeispiele, ob Sie Anspruch auf Ausbildungsbeiträge haben.

  2. Füllen Sie das Formular «Gesuch um Ausbildungsbeiträge» (PDF, 6 Seiten, 164 KB) vollständig und wahrheitsgetreu aus.

  3. Senden Sie das Formular zusammen mit allen notwendigen Unterlagen an die Fachstelle Stipendien.

  4. Die Fachstelle Stipendien prüft Ihr Gesuch und teilt Ihnen den Entscheid schriftlich mit.

Für das Öffnen des Gesuchsformulars wird mindestens Adobe Readers 8 benötigt. Aktuelle Version zum Herunterladen.

Fristen

Bei der Einreichung Ihres Gesuchs müssen Sie die folgenden Eingabefristen unbedingt beachten:

Mehrjährige Ausbildung:

- spätestens sechs Monate nach Beginn des Ausbildungsjahres oder des Studienjahres.

Ausbildung, die weniger als ein Jahr dauert:

- spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn.

Achtung: Zu spät eingereichte Erstgesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Anspruchsverwirkung und –kürzung

  • Änderungen im Verlauf der Ausbildung (Studienwechsel, Abbruch usw.) müssen Sie unverzüglich melden.

  • Wer wissentlich falsche Angaben macht, verwirkt den Anspruch auf Ausbildungsbeiträge.

  • Die Ausbildungsbeiträge müssen ausschliesslich für die Ausbildung verwendet werden.

Seite drucken Nach oben


Kontakt

Dienststelle
Berufs- und Weiterbildung
Fachstelle Stipendien
Obergrundstrasse 51
6002 Luzern

Telefon 041 228 52 45
Fax 041 228 67 61
E-Mail

Details


Informationen über diesen Webauftritt

Berufs- und Weiterbildung, Luzern

© Kanton Luzern 2009 - 2012Impressum Rechtliche Hinweise