Die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen hat zum Ziel, den beruflichen Nachwuchs, das lebenslange Lernen sowie den chancengleichen Zugang zu den Bildungsinstitutionen zu fördern, sofern die finanzielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Person, ihrer Eltern oder anderer gesetzlich verpflichteter Personen nicht ausreicht.
Stipendien und Darlehen werden auf Gesuch hin ausgerichtet. Ausbildungsbeiträge stellen einen Beitrag an den finanziellen Bedarf der gesuchstellenden Person dar. Sie garantieren den bisherigen Lebensstandard nicht und gelten weder als Lohnersatz noch als Sozialleistung.
Gesuch um Ausbildungsbeiträge (PDF, 6 Seiten, 165 KB)
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Häufig gestellte Fragen zum Formular
Aktuell:
Der Kanton Luzern revidiert sein Stipendiengesetz. Die Mittel sollen künftig zielgerichteter eingesetzt und die Gesuche effizienter bearbeitet werden. Ausbildungswillige sollen zudem von einer intensiveren Beratung und einer Ausweitung der Finanzierungsmöglichkeiten profitieren.
Medienmitteilung und weitere Informationen: (Link wird in neuem Fenster geöffnet)http://www.beruf.lu.ch/aktuell.htm
Alle wichtigen Informationen zum Thema Ausbildungsbeiträge:
Broschüre Stipendien und Darlehen (PDF, 12 Seiten, 275 KB)
(Link wird in neuem Fenster geöffnet)Das Stipendienhandbuch erklärt das schweizerische Stipendienwesen und enthält Tipps und Checklisten zum Vorgehen. Es kann im (Link wird in neuem Fenster geöffnet)BIZ ausgeliehen werden.
Rechtliche Grundlagen:
(Link wird in neuem Fenster geöffnet)Stipendiengesetz und (Link wird in neuem Fenster geöffnet)Stipendienverordnung
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