Ausbildungsbeiträge werden in Form von Stipendien und Darlehen ausgerichtet. Sie haben zum Ziel, den beruflichen Nachwuchs, das lebenslange Lernen sowie den chancengleichen Zugang zu den Bildungsinstitutionen zu fördern.
Personen in Ausbildung müssen dazu ein offizielles Gesuch um Ausbildungsbeiträge einreichen.
Die Gesuchsprüfung erfolg auf der Basis von (Link wird in neuem Fenster geöffnet)Stipendiengesetz und (Link wird in neuem Fenster geöffnet)Stipendienverordnung .
Der Kanton Luzern gewährt Beiträge für diverse Ausbildungen nach der obligatorischen Schulzeit.
Ausbildungsbeiträge stellen einen Beitrag an den finanziellen Bedarf der gesuchstellenden Person dar. Sie garantieren den bisherigen Lebensstandard nicht und gelten weder als Lohnersatz noch als Sozialleistung.
Die Broschüre Stipendien und Darlehen (PDF, 12 Seiten, 275 KB) enthält alle wichtigen Informationen rund um Ausbildungsbeiträge.
Hilfreiche Links zu Beratungsstellen und Stiftungen, die bei finanziellen Problemen Unterstützung leisten:
(Link wird in neuem Fenster geöffnet)Ausbildungsbeiträge Schweiz
(Link wird in neuem Fenster geöffnet)Budgetberatungsstelle Luzern
(Link wird in neuem Fenster geöffnet)Eidgenössisches Stiftungsverzeichnis
(Link wird in neuem Fenster geöffnet)Pestalozzi Stiftung
(Link wird in neuem Fenster geöffnet)Hirschmann Stipendium
(Link wird in neuem Fenster geöffnet)Das Stipendienhandbuch
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