Anmeldung durch mich

Jugendliche und junge Erwachsene nach der obligatorischen Schulzeit (ca. 15- bis 28-jährig), die noch keinen Berufs- oder Mittelschulabschluss haben, können sich selber anmelden.

Anmeldung möglich:

  • nach Lehrvertragsauflösung (im 1. Lehrjahr)
  • nach Abbruch von Mittelschule (z.B Gymnasium, Wirtschaftsmittelschule)
  • Ausserkantonale/r Sek-Schüler/innen, die nach Luzern umziehen
  • neu in der Schweiz und noch keine Anschlusslösung nach der obligatorischen Schulzeit
 

 

Vorgehen Anmeldung

 

 

Nötige Dokumente für die Anmeldung

 AHV-Nummer (756.xxxx.xxxx.xx)  
Aufenthaltsbewilligung CH falls kein/e Schweizer Bürger/in
Lebenslauf  
Warum möchte ich in ein Brückenangebot?  Persönlicher Text
Schulzeugnisse 1. und 2. Sekundarklasse  
Berufsschulzeugnis bei Lehrvertragsauflösung falls vorhanden
Sprachdiplom Deutsch  falls vorhanden

 

Dienststelle
Berufs- und Weiterbildung

Obergrundstrasse 51

6002 Luzern

 

Telefon 041 228 52 52

E-Mail

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